Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen helfen, mit neuen Ideen ihre Marktchancen zu verbessern. Gefördert werden Vorhaben, mit denen neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie Prozess- und Organisationsinnovationen entwickelt werden. Ziel ist es, den Stand der Technik im Unternehmen zu erhöhen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups im Bereich Gewerbe und Handwerk gedacht. Die Unternehmen müssen einen Eintrag im Handelsregister haben oder unter die Handwerksordnung fallen und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Sinnvoll ist die Förderung vor allem für Betriebe, die eigene Innovationsvorhaben umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent, höchstens jedoch 100.000 Euro. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Bearbeitung eines Antrags kann derzeit 3 bis 4 Monate dauern. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt werden, ist ein Start des Vorhabens ab Eingang des Antrags bei der NBank möglich, wenn die Projektausgaben unter 100.000 Euro liegen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Vorhaben von Nicht-KMU. Ebenfalls ausgeschlossen sind Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder laufenden betrieblichen Prozessen, auch wenn sie Verbesserungen bringen. Keine Förderung gibt es auch für Vorhaben, die bereits aus anderen EFRE-Mitteln, aus anderen Landesprogrammen oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden. Bei Prozess- und Organisationsinnovationen sind Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben unter 200.000 Euro ausgeschlossen. Außerdem gilt: Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben liegen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; der Start erfolgt auf eigenes Risiko.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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