Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Öffnung von Hochschulen

Die Förderung soll dazu beitragen, Hochschulen für Weiterbildungsinteressierte zu öffnen. Gefördert werden die Entwicklung und Erprobung von bedarfsgerechten, berufsbegleitenden Bildungsangeboten sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 15.07.2026  abgelaufen Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll dazu beitragen, Hochschulen für Weiterbildungsinteressierte zu öffnen. Gefördert werden die Entwicklung und Erprobung von bedarfsgerechten, berufsbegleitenden Bildungsangeboten sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für niedersächsische Hochschulen und anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung gedacht. Sinnvoll ist sie für Projekte, die sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte richten, besonders auch an Menschen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben; außerdem gibt es eine verpflichtende Beratung zur Antragstellung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Stichtag für den Förderaufruf ist der 15.07.2026. Anträge sollen vor Beginn des Projekts gestellt werden; für Anträge nach dem 01.01.2026 kann ein Projektstart unter bestimmten Bedingungen schon ab Eingang des Antrags bei der NBank möglich sein, wenn die Projektausgaben unter 100.000 Euro liegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Projekte, die bereits aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen EU-Mitteln gefördert werden, zum Beispiel aus dem EFRE, dem ELER oder dem EMFAF. Ein Projekt darf außerdem nicht vor der Förderzusage oder ohne schriftliche Genehmigung für einen vorzeitigen Beginn starten, wenn die genannten Sonderregeln nicht greifen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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