Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Ausbau eines sicheren und attraktiven Radverkehrssystems unterstützen. Sie soll die Verkehrssicherheit und die Bedingungen für den Radverkehr verbessern und so die nachhaltige und umweltschonende Mobilität stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sowie für die Region Hannover gedacht. Sinnvoll ist sie für öffentliche Einrichtungen, die Radverkehrsinfrastruktur planen oder ausbauen möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Mitteln des Bundes sowie des Landes. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Unterstützt werden unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen, Radwegebrücken, Fahrradstellanlagen, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses sowie die Erstellung von Radverkehrskonzepten, wenn daraus mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt wird.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind die Finanzhilfen bereits ausgeschöpft.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Fördergesuche können abgelehnt werden, wenn das Vorhaben schon begonnen hat, bevor der Antrag gestellt wurde. Außerdem sind für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 keine Finanzhilfen mehr verfügbar. Förderfähige Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen; bei Investitionen von mehr als 100.000 Euro müssen Sicherheitsaudits mit Stellungnahmen vorgelegt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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