Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll touristische Projekte in Niedersachsen unterstützen. Sie hilft dabei, den Tourismus an verändertes Reiseverhalten, den Klimawandel und die digitale Entwicklung anzupassen. Außerdem sollen neue und zukunftsfähige touristische Angebote und Strukturen entstehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit, für Tourismusorganisationen und für kommunale Gebietskörperschaften. Auch andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts können gefördert werden, wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind oder öffentliche Interessen im Vordergrund stehen. Besonders passend ist die Förderung für Projekte, die den Tourismus in Niedersachsen weiterentwickeln.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser beträgt je nach Projektart bis zu 50 Prozent oder bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens aber 100.000 Euro pro Projekt. Die Förderung wird nur für bestimmte touristische Projekte und unter bestimmten Bedingungen gewährt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Antragsstichtag ist grundsätzlich der 30. April eines Jahres; als nächster Stichtag ist der 30.04.2026 genannt. Die Laufzeit der Projekte darf 18 Monate nicht überschreiten.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Grunderwerbs- und Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist, sowie Eigenleistungen des Trägers des Projektes, außer bestimmte Personalkosten und Leistungen rechtlich selbständiger Unternehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ausgaben für laufende Sanierung, Reparaturen, Reinigung, Feiern inklusive Bewirtung sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und vor allem dem Transport dienen. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein, und bei der Antragstellung müssen Qualitätskriterien nachgewiesen werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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