Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll bestehende überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren oder umstrukturieren. Außerdem soll die multifunktionale Nutzung für Aus- und Fortbildung verbessert werden. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Träger von Berufsbildungsstätten sinnvoll, die ihre Einrichtung weiterentwickeln wollen. Sie richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Der Sitz der Bildungsstätte muss in Niedersachsen liegen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Investitionen für die Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung von Werkstatträumen, Unterrichtsräumen und anderen direkt für Aus-, Fort- und Weiterbildung genutzten Räumen. Für den Aufbau von Kompetenzzentren sowie für Leitprojekte, Transferstrategien und Qualifizierungskonzepte können zusätzlich Personal- und Sachausgaben gefördert werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Ausgangsmaterial sind keine festen Antragsfristen genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Vorhaben, wenn die Bildungsstätte nicht in Niedersachsen liegt. Außerdem muss die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben 50.000 Euro betragen. Ein Antrag kann auch scheitern, wenn der erforderliche Eigenanteil nicht gesichert ist oder die Gesamtfinanzierung nicht vollständig nachgewiesen werden kann.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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