Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Vorhaben unterstützen, die Spurenstoffe aus Gewässern entfernen oder verringern. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung zu senken und die biologische Vielfalt in niedersächsischen Gewässern zu erhalten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts gedacht. In bestimmten Fällen können auch juristische Personen des Privatrechts gefördert werden, wenn sie die öffentliche Abwasserbeseitigung übernehmen und ihre Anlagen in Niedersachsen liegen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Gefördert werden Investitionen zur Aus- oder Umrüstung öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen, damit anthropogene Spurenstoffe mit weitergehenden Reinigungsverfahren entfernt werden können; die Förderung kann bis zu 65 % in SER-Gebieten und bis zu 80 % in ÜR-Gebieten betragen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der letzte Antragsstichtag war der 1. September 2023. Wenn ein neuer Stichtag festgelegt wird, wird er an dieser Stelle bekanntgegeben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Programmen erhalten. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden, und mit der Durchführung darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Außerdem müssen Förderanträge mindestens 60 Punkte erreichen, und die Förderung muss über 200.000 Euro liegen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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