Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dafür werden Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen, sprachlichen, schulischen oder sozialen Integration dienen. Auch Betreuung, Entlassungsbegleitung und eine Nachbetreuung nach der Entlassung sind Teil des Zwecks.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Projekte mit Inhaftierten in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen, die sich etwa sechs Monate vor der Entlassung befinden. Zielgruppe sind ausschließlich Inhaftierte, die während der Projektlaufzeit entlassen werden. Förderfähig sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Projektträger.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben im SER-Gebiet und 60 % im ÜR-Gebiet. Zusätzlich bietet die NBank eine unabhängige, individuelle und bedarfsgerechte Beratung an.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt werden, gilt: Bei privaten Trägern und Unternehmen ist ein Projektstart bei Ausgaben unter 100.000 Euro ab Eingang des Antrags möglich, bei Kommunen bei Ausgaben unter 1 Mio. Euro. Für alle anderen Projekte ist ein Start erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn erlaubt. Die Laufzeit eines Projekts ist grundsätzlich auf 30 Monate begrenzt, und die letzten sechs Monate vor Projektende sind ausschließlich für das Übergangsmanagement vorzuhalten.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Projekte ohne Anbindung an eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte mit Teilnehmenden ohne Aussicht auf zeitnahe Entlassung sowie Einzelpersonen. Die Betriebsstätte des Projektträgers und der Ort der Projektdurchführung müssen in Niedersachsen liegen. Außerdem muss das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllen; die Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen und der Projektbeschreibung.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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