Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Industrie- und Gewerbegebiete erschließen, ausbauen oder wieder nutzbar machen. Sie unterstützt damit die Entwicklung hochwertiger Wirtschaftsflächen in Niedersachsen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Gemeinden und Gemeindeverbände sinnvoll. Auch juristische Personen ohne Gewinnerzielung und mit steuerbegünstigten Zwecken können gefördert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung für Projektförderung. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben in bestimmten Landkreisen der Übergangsregion und bis zu 40 Prozent in bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten der stärker entwickelten Region.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Wenn derzeit keine Mittel verfügbar sind, kann eine Projektskizze für den Fall eingereicht werden, dass später wieder EFRE-Mittel zur Verfügung stehen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind die Kosten für Grunderwerb und Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erschließung, von der nur ein Unternehmen profitieren würde. Außerdem müssen Anträge vor Beginn des Projekts gestellt werden; Vorhaben ohne belegbaren Bedarf für hochwertige Industrie- und Gewerbeflächen erfüllen die Bedingungen nicht.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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