Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Unternehmen beim Neubau, Ausbau, bei der Reaktivierung und beim Ersatz von Gleisanschlüssen und ähnlichen Anlagen für den Schienengüterverkehr. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Gleisanschlüsse, Anschlussweichen, Zuführungs- und Industriestammgleise sowie multifunktionale Anlagen für den Umschlag zwischen Schiene und Straße.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Außerdem muss das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll sein und die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Je nach Art der Anlage und der erreichten Verkehrsleistung kann der Zuschuss unterschiedlich hoch sein.
Wenn die geforderten Mengen im Schienengüterverkehr nicht erreicht werden, kann ein Teil des Zuschusses zurückgezahlt werden. Nicht gefördert werden Anlagen für innerbetriebliche Transporte. Für Ersatzinvestitionen gilt zusätzlich, dass die alten Anlagen stark verschlissen oder nicht mehr nutzbar sein müssen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform, die eigene Gleisanschlüsse oder ähnliche Schienenanlagen bauen, erweitern oder erneuern wollen. Sie passt besonders gut für Vorhaben, die den Gütertransport per Bahn verbessern oder sichern sollen. Wichtig ist, dass der Gleisanschluss mit dem Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens verbunden ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Eisenbahn-Bundesamt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform
- Gleisanschluss im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens
- unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- Nachweis eines bestimmten Frachtvolumens innerhalb des Förderzeitraums
- bei Ersatzinvestitionen: Anlagen oder Anlagenteile müssen grundlegend verschlissen und abgängig sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Anlagen für innerbetriebliche Transporte
- Antragsteller mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Verkehr
- Thema der Förderung
- Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen und weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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