Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich bei der Beratung rund um die CE-Kennzeichnung. Gefördert wird ein Teil des Beratungshonorars als Zuschuss. Die Förderung deckt 75 % der Nettokosten, höchstens 750 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Die Förderung gilt im Zeitraum vom 02.01. bis 11.12.2026. Nicht gefördert werden Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Oberösterreich. Sie passt besonders für Betriebe, die prüfen müssen, ob ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung brauchen. Auch Unternehmen, die Unterstützung bei der Bewertung von Produktanforderungen, bei der Dokumentation oder bei Behördenwegen brauchen, können davon profitieren. Voraussetzung bei der Auszahlung ist eine aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 02.01.2026 bis 11.12.2026
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Firmensitz in Oberösterreich
- Antrag vor Beratungsbeginn gestellt
- Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ bei der Auszahlung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beginn der Beratung vor Antragstellung
- Wirtschaftliche Verflechtung zwischen Beratungsunternehmen und Antragsteller
- Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- CE-Kennzeichnung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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