Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen der Initiative „1plus1“ die Lohnkosten, wenn ein Ein-Personen-Unternehmen den ersten Mitarbeiter oder die erste Mitarbeiterin einstellt. Die Förderung ist ein Zuschuss und gilt für einen befristeten Zeitraum. In den ersten drei Monaten sowie in den Monaten zehn bis zwölf werden 50 Prozent der Bruttolohnkosten übernommen. Als Grenze gilt die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Die Förderung ergänzt eine bestehende Unterstützung des AMS Oberösterreich.
Die Förderung läuft im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026. Die Einreichung erfolgt online. Weitere Details stehen in der Richtlinie.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Ein-Personen-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Oberösterreich. Wichtig ist, dass das Unternehmen seit mehr als drei Monaten eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG hat. Außerdem muss erstmals oder nach fünf Jahren wieder ein vollversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder eine vollversicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 01.01.2024 bis 31.12.2026
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ein-Personen-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Sitz oder Betriebsstätte in Oberösterreich
- seit mehr als drei Monaten Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG
- erstmals oder nach fünf Jahren wieder Beschäftigung eines vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmers oder einer vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmerin
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben
- Anbieter der Förderung
- Land Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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