Zuschuss

Oberösterreich: Lärmschutz – Betriebs- und Umgebungslärm

Lärmgutachten und Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 11.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Beratungen zum Thema Betriebs- und Umgebungslärm in Oberösterreich. Gefördert werden 75 % des Beratungshonorars netto, höchstens 750 Euro. Es geht zum Beispiel um die Erfassung der Lärmsituation, um Vorschläge zur Senkung von Lärm oder um ein Lärmprojekt für eine Betriebsanlagengenehmigung. Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Gründer mit Firmensitz in Oberösterreich. Sie passt besonders gut, wenn ein Betrieb wegen Lärm beraten werden soll oder Unterlagen für eine Betriebsanlagengenehmigung braucht. Auch bei Maßnahmen gegen Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft kann sie helfen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 02.01.2026 bis 11.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO Oberösterreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer
    • Firmensitz in Oberösterreich
    • Förderantrag vor Beratungsbeginn
    • Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ bei der Auszahlung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beginn der Beratung vor Antragstellung
    • Wirtschaftliche Verflechtung zwischen Beratungsunternehmen und Antragsteller
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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