Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Flughäfen dabei unterstützen, ihre Bodenstromversorgung auf emissionsfreie Systeme mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen. Dadurch sollen Treibhausgase, Luftschadstoffe und Lärm am Vorfeld reduziert werden. Außerdem soll der Umstieg auf nachhaltige Technik vorangetrieben werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für österreichische Zivilflughäfen mit internationalem Flugverkehr sinnvoll. Antragsberechtigt sind die Betriebsgesellschaften dieser Flughäfen. Sie ist besonders passend für Flughäfen, die in nachhaltige Bodenstromanlagen, elektrische Ground Power Units oder Pre-Conditioned-Air-Systeme investieren wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen, mobile elektrisch betriebene Ground Power Units sowie mobile oder stationäre Pre-Conditioned-Air-Systeme, jeweils einschließlich notwendiger Infrastruktur und unter bestimmten Bedingungen auch mit erneuerbarer Stromerzeugung und Stromspeichern. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und beträgt maximal 20 % der umweltrelevanten Nettokosten; die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Abrechnung des Projekts.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung ist laufend bis spätestens 31.12.2027, 12:00 Uhr, möglich. Die erste Auswahlrunde endet am 15.10.2026 um 12:00 Uhr, die letzte Auswahlrunde findet mit Ende der Ausschreibung statt; weitere Auswahlrunden können veröffentlicht werden. Der Antrag muss jedenfalls vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder vor einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung eingereicht werden. Das Fertigstellungsdatum liegt grundsätzlich sechs Monate nach Genehmigung, spätestens jedoch am 31.03.2028; in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung höchstens bis 30.06.2028 möglich. Die vollständigen Abrechnungsunterlagen müssen spätestens einen Monat nach dem Fertigstellungsdatum eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn der Antrag unvollständig, nicht fristgerecht oder erst nach der ersten rechtsverbindlichen Bestellung beziehungsweise nach einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung eingereicht wird. Ebenfalls problematisch sind Anträge, die die formalen oder spezifischen Voraussetzungen nicht erfüllen, etwa wenn der verwendete Strom nicht nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammt oder geltende technische Regeln und Normen nicht eingehalten werden. Nicht berücksichtigt werden außerdem unter anderem Entsorgungskosten, Reparaturen, Instandhaltungen, gebrauchte Komponenten, Eigenleistungen, bar bezahlte Rechnungen über 5.000 Euro netto, Einzelbelege unter 500 Euro netto, Grundstückskosten, Versicherungs- und Finanzierungskosten, Kostenüberschreitungen sowie Maßnahmen, die nicht freiwillig umgesetzt werden. Eine Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn für dieselben Maßnahmen bereits andere Bundesförderungen in Anspruch genommen werden oder wenn keine Budgetmittel mehr verfügbar sind.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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