Zuschuss

Papier- und Spielwarenhandel Oberösterreich: Geförderte Rechtsberatung – Digitalisierung im Handel

Das Förderprogramm des Landesgremiums des OÖ Papier- und Spielwarenhandels unterstützt aktive Mitglieder in Oberösterreich bei der rechtssicheren Digitalisierung im Handel. Ab 1.1.2025 wird ein Gutschein im Wert von 90,00 Euro exkl. USt. für Beratungs-Pakete mit oder ohne Webshop zur Verfügung gestellt; zusätzlich gelten Sonderkonditionen bei den Honorarsätzen der Kanzlei. Die Förderung läuft bis zum Verbrauch der Budgetmittel beziehungsweise bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Stand 30.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt die rechtssichere Digitalisierung im Handel. Es geht um Beratungs-Pakete für Betriebe, die sich mit Themen wie Webshop, Datenschutz, IT-Sicherheit und E-Commerce beschäftigen. Ab 1.1.2025 gibt es dafür einen Gutschein im Wert von 90,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich gelten Sonderkonditionen bei den Honorarsätzen der Kanzlei. Die Förderung läuft, bis das Budget verbraucht ist.

Die Förderung ist freiwillig. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Anträge werden nach dem Eingang bearbeitet. Die Förderung wird nur bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des OÖ Papier- und Spielwarenhandels gedacht. Sie ist sinnvoll für Betriebe, die ihre digitale Präsenz rechtlich absichern wollen. Besonders hilfreich ist sie für Unternehmen mit Website oder Webshop. Auch Betriebe ohne Webshop können die Beratung nutzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Aktives Mitglied des Landesgremiums des OÖ Papier- und Spielwarenhandels
    • Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb
    • Alle Förderkriterien müssen erfüllt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums des Papier- und Spielwarenhandels
    • Fördertopf ausgeschöpft
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.