Zuschuss

Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH)

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben, die den Kinderschutz verbessern und Frühe Hilfen stärken. Es geht um Angebote, die Familien früh und passend unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel Netzwerke, psychosoziale Hilfen für Familien, neue Maßnahmen und die Umsetzung erfolgreicher Modelle. Auch ergänzende Maßnahmen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. In der Regel können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden.

Ein Antrag muss für das folgende Jahr bis zum 31.10. gestellt werden. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen. Für Modellvorhaben gelten besondere Förderbekanntmachungen mit eigenen Regeln. Die Förderung ist Teil der Richtlinie zum präventiven Kinderschutz und zu Frühen Hilfen im Freistaat Sachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Kommunen, die Angebote für Kinder und Familien im Bereich Kinderschutz und Frühe Hilfen aufbauen oder weiterentwickeln wollen. Sie passt besonders gut, wenn ein Vorhaben regional wichtig ist oder als Modellprojekt erprobt werden soll. Auch Vorhaben, die ein bestehendes Angebot sichern und dauerhaft machen, können passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.10. für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Kommunaler Sozialverband Sachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes
    • bedarfsgerechtes Angebot
    • gleichmäßiger Ausbau und Verstetigung des Angebots
    • Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz
    • psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen
    • Erprobung innovativer Maßnahmen
    • Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen
    • ergänzende Maßnahmen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen
    • Vorhaben mit landesweiter Bedeutung
    • Modellvorhaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Thema der Förderung
    • präventiver Kinderschutz
    • Frühe Hilfen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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