Zuschuss

Regionale Offene Behindertenarbeit

Wenn Sie als Dienst der regionalen offenen Behindertenarbeit Maßnahmen planen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit in Bayern. Gefördert werden Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erleichtern. Es geht um niedrigschwellige ambulante Hilfen, zum Beispiel Beratung, Freizeitangebote, Bildungsangebote und Begegnungsmaßnahmen. Auch Familienentlastung und Familienunterstützung können dazugehören.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann für Personal, Sachausgaben und Erstausstattung genutzt werden. Die Förderung wird als Pauschale gewährt. Sie erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch.

Anträge müssen fristgerecht gestellt werden. Es gibt einen Erstantrag, einen Antrag für Stellenerweiterungen und einen Folgeantrag für bereits geförderte Dienste. Die Anträge laufen über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit in Bayern. Dazu gehören vor allem Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Landesbehindertenverbände und angeschlossene Vereinigungen. Auch deren einzelne Träger können antragsberechtigt sein. Die Förderung passt für Angebote, die Menschen mit wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderungen, Sinnesbehinderungen oder chronischen Krankheiten unterstützen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Erstantrag und Stellenerweiterungsantrag: bis spätestens 31.3. für das folgende Kalenderjahr
    • Folgeantrag: bis spätestens 15.11. für das folgende Kalenderjahr
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
    • BayernPortal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen der regionalen Offenen Behindertenarbeit für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
    • sachgerecht gewähltes Verhältnis von Bevölkerungszahl zu Fach- und Verwaltungskräften
    • Einzugsbereich in der Regel eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis
    • geeignete Fachkräfte mit passender Ausbildung, Erfahrung oder Fortbildung
    • Sicherstellung von Qualitätssicherung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Förderung ohne Rechtsanspruch
    • nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
    • für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen bestehen eigene Versorgungsstrukturen
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Bayern
    • bayerische Bezirke
  • Thema der Förderung
    • Regionale Offene Behindertenarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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