Zuschuss

Reparaturbonus Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten

Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung heißt Reparaturbonus. Sie unterstützt die Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Gefördert werden nur erfolgreiche Reparaturen, bei denen das Gerät danach wieder funktioniert. Die Förderung ist ein Zuschuss und wird nach der Reparatur beantragt. Der Antrag läuft digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.

Es werden 50 Prozent der Reparaturkosten übernommen, höchstens 200 Euro pro Reparatur. Der Rechnungsbetrag muss mindestens 115 Euro betragen. Pro Person sind bis zu zwei geförderte Reparaturen pro Kalenderjahr möglich. Die Rechnung muss bezahlt sein, bevor der Antrag gestellt wird. Für dieselbe Reparatur darf keine weitere Förderung von einer anderen öffentlichen Stelle genutzt werden.

Die Förderung soll helfen, Geräte länger zu nutzen und Ressourcen zu sparen. Sie gilt für Reparaturen mit einem Rechnungsdatum ab dem 2. Oktober 2025. Der Antrag sollte möglichst bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres gestellt werden, damit die Auszahlung noch rechtzeitig erfolgen kann.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Sie passt für Menschen, die ein defektes Elektro- oder Elektronikgerät reparieren lassen möchten, statt ein neues zu kaufen. Auch Geräte, die nicht in Sachsen gekauft wurden, können gefördert werden. Nicht geeignet ist die Förderung für Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Grundsätzlich keine feste Frist
    • Möglichst bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres einreichen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Privatperson mit Hauptwohnsitz in Sachsen
    • mindestens 18 Jahre alt
    • erfolgreiche Reparatur eines förderfähigen Elektro- oder Elektronikgeräts
    • Rechnungsdatum ab dem 2. Oktober 2025
    • Antrag erst nach Reparatur und Bezahlung der Rechnung
    • Rechnung mindestens 115 Euro
    • bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr
    • Reparatur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine erfolgreiche Reparatur
    • nur Verbesserung eines funktionierenden Geräts
    • Ersatz durch ein neues Gerät
    • zusätzliche Förderung für dieselbe Maßnahme von anderer öffentlicher Stelle
    • Antragsteller ist keine Privatperson
    • Rechnungsdatum vor dem 2. Oktober 2025
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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