Zuschuss

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Gemeinden können dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die Städte und Ortskerne verbessern und weiterentwickeln. Dazu gehören zum Beispiel Vorbereitungen, Baumaßnahmen und andere nötige Schritte für die Erneuerung. Auch die Kosten für Konzepte und für Beauftragte können gefördert werden.

Die Förderung läuft über verschiedene Programme der Städtebauförderung. Dazu zählen Maßnahmen für lebendige Zentren, sozialen Zusammenhalt und nachhaltige Erneuerung. Die Anträge werden in jährlichen Ausschreibungsrunden gestellt. Dafür gibt es feste Antragsfristen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Die Maßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen und das Gebiet förmlich festgelegt sein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung kann bis zu 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden in Baden-Württemberg, die ihre Stadt oder ihren Ort erneuern und entwickeln wollen. Auch Zweck- und Planungsverbände können sie nutzen, wenn sie eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen. Später können auch Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investorinnen und Investoren profitieren, wenn ihr Vorhaben in einem geförderten Gebiet liegt. Die Förderung passt besonders zu Projekten im Bereich Stadtentwicklung, Quartiersentwicklung und Ortskernstärkung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Jährliche Ausschreibungsrunden mit vorgegebenen Antragsfristen
  • Ansprechpunkt
    • Zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Maßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen sein
    • Das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt sein
    • Das Grundstück oder die Einzelmaßnahme muss im festgelegten Gebiet liegen, soweit nichts anderes bestimmt ist
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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