Prämie

Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit

Sie möchten sich als Frau selbstständig machen? Die Sächsische Aufbaubank unterstützt mit einer Gründerprämie.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm "Gründerinnenprämie" der Sächsischen Aufbaubank unterstützt Frauen, die sich in Sachsen selbstständig machen möchten. Es bietet finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen für den Lebensunterhalt und Sozialabgaben, um die Gründung zu erleichtern. Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen können bis zu 1.320 Euro pro Monat für die ersten sechs Monate erhalten, sowie einen Kinderbonus von 140 Euro, wenn sie ein betreuungspflichtiges Kind haben. Die Antragstellerinnen müssen ein Unternehmenskonzept und einen Lebenslauf einreichen und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle beifügen.

Die Förderung richtet sich an volljährige Frauen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen, die noch nicht gegründet haben oder aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln möchten. Studierende und Beschäftigte von Hochschulen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wichtig ist, dass die Antragstellerinnen keine anderen Gründungsförderungen in Anspruch nehmen können, bevor sie diese Unterstützung beantragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Frauen, die in Sachsen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten, insbesondere für jene, die aufgrund von persönlichen Umständen oder familiären Verpflichtungen besondere Herausforderungen bei der Gründung haben. Sie richtet sich an Frauen, die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf benötigen und die finanziellen Mittel für den Start ihrer Unternehmung benötigen.

Kerndaten

  • Förderart: Prämie
  • Förderbereich: Existenzgründung
  • Fördergebiet: Sachsen (Dresden, Chemnitz)
  • Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  • Zielgruppe: Volljährige Frauen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen
  • Förderhöhe:
    • 1.320 EUR Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat (für 6 Monate)
    • 300 EUR Zuschuss zu Sozialabgaben (für 6 Monate, weitere 9 Monate möglich)
    • 140 EUR Kinderbonus pro Monat (bei betreuungspflichtigem Kind)
  • Antragsunterlagen: Unternehmenskonzept, Lebenslauf, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • Antragstellung: Elektronisch über das Förderportal
  • Fristen: Aktuelle Fristen und Abgabedaten sind nicht spezifiziert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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