Zuschuss

Steiermark: Elektromobilität – Lastmanagementsysteme und Ladestationen

Förderungen für Lastmanagementsysteme

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In der Steiermark wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude gefördert. Die Förderung gilt für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge. Unterstützt werden Kosten für Material, Montage, elektrische Zuleitungen, Verteiler, Datenleitungen, den Hausanschluss und nötige bauliche Maßnahmen. Auch die Planung kann bis zu einem bestimmten Anteil mitgerechnet werden.

Die Förderung ist als Zuschuss angelegt. Sie beträgt bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Die Förderung ist bei bis zu 99 möglichen Ladepunkten auf 5.000 Euro begrenzt. Für jeweils weitere 50 mögliche Ladepunkte kann ein Zuschlag von bis zu 2.500 Euro dazukommen.

Der Antrag muss nach Lieferung, Montage und Rechnungslegung gestellt werden. Dafür gilt eine Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum. Der Antrag kann online mit den nötigen Unterlagen eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Personen und Organisationen, die in der Steiermark Wohngebäude mit Ladeinfrastruktur vorbereiten oder ausbauen wollen. Dazu gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, bevollmächtigte Hausverwaltungen und unter bestimmten Bedingungen auch Bauträger. Besonders passend ist die Förderung, wenn mehrere Stellplätze oder spätere Ladepunkte geplant sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • binnen 6 Monaten ab Rechnungsdatum
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Wohngebäude in der Steiermark
    • mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge
    • Antrag nach Lieferung, Montage und Rechnungslegung
    • Einreichung mit den nötigen Unterlagen über das Online-Antragsformular
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Privatpersonen mit einem zugelassenen E-PKW, wenn keine unternehmerische Nutzung vorliegt
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Elektromobilität
    • Lastmanagementsysteme und Ladestationen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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