Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Stadt Graz fördert die Begrünung von Fassaden mit einem Zuschuss. Ziel ist eine ökologische und klimafreundliche Gestaltung des Stadtraums. Gefördert wird die erstmalige Errichtung von Fassadenbegrünungen nach der ÖNORM L 1131. Die Förderung gilt für einen bestimmten Zeitraum und ist an klare technische und formale Vorgaben gebunden.
Es gibt eine Obergrenze für die Förderung: Es werden bis zu 70 % der Kosten übernommen, höchstens 7.000 Euro pro Objekt. Eine vollautomatische Bewässerungsanlage ist dabei zwingend erforderlich. Der Antrag muss mit den nötigen Unterlagen eingereicht werden.
Die Einreichung muss spätestens 3 Monate nach der Rechnungslegung erfolgen. Nicht alle Begrünungen sind förderfähig. Bestimmte Gebäude und Flächen sind ausgeschlossen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen, Unternehmen und Personengesellschaften mit Standort in Graz-Stadt, die eine Fassadenbegrünung umsetzen möchten. Sie passt besonders gut zu Vorhaben, die das Stadtklima verbessern und die Umwelt entlasten sollen. Wichtig ist, dass die Begrünung neu angelegt wird und die technischen Vorgaben erfüllt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung
- Ansprechpunkt
- Umweltamt der Stadt Graz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Standort in Graz-Stadt
- Physische oder juristische Personen sowie Personengesellschaften
- Erstmalige Fassadenbegrünung nach ÖNORM L 1131
- Vollautomatische Bewässerungsanlage
- mögliche Ausschlusskriterien
- Begrünungen von Nebengebäuden im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes
- Begrünungen von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten
- Zu begründende Flächenfassaden unter 30 m²
- Anbieter der Förderung
- Stadt Graz
- Thema der Förderung
- Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen
- Energieeffizienz von Gebäuden
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.