Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Landesinnung der Mechatroniker in der Steiermark unterstützt betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Jahr 2026. Gefördert werden Zuschüsse zu den Nettokurskosten. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der Kosten betragen. Pro Kurs und teilnehmender Person sind höchstens 400 Euro möglich. Insgesamt gibt es pro Betrieb im Förderzeitraum höchstens 800 Euro. Die Förderung gilt nur, solange das Budget reicht.
Nicht gefördert werden Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden. Auch Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge sind ausgeschlossen. Ebenso können Betriebe mit Rückstand bei der Grundumlage keine Förderung erhalten. Die Einreichung erfolgt formlos mit den erforderlichen Unterlagen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Mechatroniker in der Steiermark. Sie richtet sich auch an deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geeignet ist sie für Betriebe, die ihre Qualifikation und Professionalität durch Weiterbildung verbessern möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 1.1. bis 31.12.2026
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftskammer Steiermark
- Landesinnung der Mechatroniker
- Körblergasse 111–113, 8010 Graz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Mechatroniker
- Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
- Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- mögliche Ausschlusskriterien
- Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden
- Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge
- Mitgliedsunternehmen mit Rückstand bei der Grundumlage
- Anbieter der Förderung
- Landesinnung der Mechatroniker in der Steiermark
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
- Aus- und Weiterbildung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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