Zuschuss

Steiermark: Welt!Markt-Förderung für Erschließung von Exportmärkten nutzen

Die Förderung soll steirische Unternehmen dabei unterstützen, neue internationale Exportmärkte zu erschließen. Gefördert werden vor allem neue internationale Messeauftritte, internationale Wettbewerbe sowie Maßnahmen zum europäischen Technologietransfer und zur Markterschließung. Damit soll der Zugang zu neuen Auslandsmärkten erleichtert werden.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll steirische Unternehmen dabei unterstützen, neue internationale Exportmärkte zu erschließen. Gefördert werden vor allem neue internationale Messeauftritte, internationale Wettbewerbe sowie Maßnahmen zum europäischen Technologietransfer und zur Markterschließung. Damit soll der Zugang zu neuen Auslandsmärkten erleichtert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptstandort oder Sitz der Geschäftsleitung in der Steiermark. Dazu zählen industriell-gewerbliche Produktionsbetriebe, unternehmensbezogene Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Handelsbetriebe mit steirischen Produkten im Portfolio für die konkrete Veranstaltung. Auch steirische Architekturbüros und Ingenieurskonsulentinnen und Ingenieurskonsulenten können bei internationalen Wettbewerben unterstützt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Kosten, davon 50 Prozent als Basisförderung und zusätzlich 10 Prozent für Messen und Wettbewerbe in aktuellen Fokusregionen des Internationalisierungscenters Steiermark. Anrechenbar sind höchstens 8.000 Euro für Europa und höchstens 16.000 Euro für Länder außerhalb Europas.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Einreichung ist ausschließlich online über das Förderportal möglich. Die Förderung gilt bis auf Widerruf.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Kosten, die bereits vor der Einreichung des Förderansuchens entstanden sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Repräsentationskosten, Personalaufwand und Tagesdiäten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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