Zuschuss

Temporäre Projekte: Jetzt teilnehmen!

Die Förderung soll Gemeinden und Regionen dabei unterstützen, temporäre Informationsveranstaltungen sowie Kommunikations- und Sensibilisierungs-Projekte im Energiebereich umzusetzen. Gefördert werden auch passende Begleitmassnahmen, die die Bevölkerung aktiv einbeziehen. Ziel ist es, lokale Energie-Themen verständlich zu vermitteln und konkrete Projekte vor Ort anzustossen.

Stand 18.07.2026 Nächste Abgabefrist 30.10.2027   Quelle: energieschweiz.ch Förderregion: Schweiz

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Gemeinden und Regionen dabei unterstützen, temporäre Informationsveranstaltungen sowie Kommunikations- und Sensibilisierungs-Projekte im Energiebereich umzusetzen. Gefördert werden auch passende Begleitmassnahmen, die die Bevölkerung aktiv einbeziehen. Ziel ist es, lokale Energie-Themen verständlich zu vermitteln und konkrete Projekte vor Ort anzustossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Schweizer Gemeinden sowie für Regionen und Zusammenschlüsse von Gemeinden sinnvoll. Besonders geeignet ist sie für Organisationen, die Projekte zu Solarenergie, effizientem Heizen und Heizungsersatz, nachhaltiger Mobilität, Gebäude-Effizienz oder Energie-Effizienz planen. Sinnvoll ist die Förderung für alle, die ihre Bevölkerung mit Informations- und Beteiligungsformaten erreichen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gemeinden erhalten pro Projekt bis zu 5'000 Franken, Regionen und Zusammenschlüsse bis zu 10'000 Franken, wobei höchstens 40 % der gesamten Projektkosten übernommen werden und 60 % selbst finanziert werden müssen. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip «first come, first served», und die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss, nachdem die Unterlagen geprüft und bewertet wurden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anmeldefrist läuft vom 1. März bis zum 30. Juni 2026. Das Projekt muss bis zum 30. Oktober 2027 abgeschlossen und zur Bewertung eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Projekte ausserhalb der fünf vorgegebenen Themenbereiche. Eine Förderung ist ausserdem nicht möglich, wenn mehr als 40 % der Gesamtkosten beantragt werden oder wenn der erforderliche Eigenanteil von 60 % nicht gesichert ist. Da die Vergabe nach dem Prinzip «first come, first served» erfolgt, können später eingereichte Anträge leer ausgehen, wenn die verfügbaren Mittel bereits vergeben sind. Pro Jahr ist grundsätzlich nur eine Bewerbung möglich, ausser es wurde vorab ein Sonderantrag gestellt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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