Zuschuss

Thüringer Aufbaubank - KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen). Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Datenbank Thüringer Aufbaubank Förderregion: Thüringen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll eigenständige Kleinstunternehmen unterstützen, die die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sichern, verbessern oder ausdehnen. Ziel ist es, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu erhöhen. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von 45 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Sie ist sinnvoll für Unternehmen, die in Thüringen tätig sind und die Grundversorgung in ländlichen Regionen verbessern möchten. Landwirtschaftliche Unternehmen sowie bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Apotheker sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der 45 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben abdeckt. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Maschinen, technische Einrichtungen sowie Beratungs- und Planungsdienstleistungen. Anträge müssen über das TAB-Förderportal eingereicht werden, wo auch die erforderlichen Formulare bereitstehen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anträge können laufend über das TAB-Förderportal gestellt werden. Es gibt keine spezifischen Abgabefristen, die im Text erwähnt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Von der Förderung ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Unternehmen, die in einer anderen Förderrichtlinie antragsberechtigt sind, sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Zudem müssen die Vorhaben in ländlich geprägten Orten in Thüringen durchgeführt werden, und es muss ein Bedarf für die Grundversorgung nachgewiesen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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