Zuschuss

Thüringer Aufbaubank - Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)

Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner*innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 Euro gewährt.

Stand 02.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Datenbank Thüringer Aufbaubank Förderregion: Thüringen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen und Handwerksbetrieben in Thüringen helfen, an Messen teilzunehmen und Kontakte zu ausländischen Geschäftspartner*innen zu knüpfen. Ziel ist es, die Erschließung von Absatzmärkten im Ausland zu unterstützen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse für Messebeteiligungen und Kontaktanbahnungskosten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie wirtschaftsnahe Dienstleistungen mit Sitz in Thüringen. Auch große Unternehmen und Unternehmensverbände können gefördert werden, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Unternehmen können bis zu 10.000 Euro für die Teilnahme an Messen erhalten, wobei die Zuschüsse bis zu 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau betragen. Für Kontaktanbahnungskosten gibt es eine Festbetragsfinanzierung von 1.600 Euro.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge für Messebeteiligungen müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn im Thüringer-Förderportal eingereicht werden. Anträge, die nicht elektronisch signiert sind, müssen innerhalb von 10 Kalendertagen im Original per Post eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Förderanträge können abgelehnt werden, wenn die Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder die Voraussetzungen gemäß der EU-Verordnung 2021/1058 und der De-minimis-Verordnung nicht erfüllt sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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