Zuschuss

Tirol: Investitionsförderung für Kleinst- und Kleinunternehmen

Investitionsvolumen von 20.000 Euro bis 700.000 Euro

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Tirol

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen in Tirol. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die den Betrieb stärken und weiterentwickeln. Dazu gehören zum Beispiel neue oder bessere Produkte, neue Technologien, neue Prozesse und neue Dienstleistungen. Auch Betriebsneugründungen und die Verbesserung der Mitarbeiterinfrastruktur können gefördert werden.

Die förderbaren Kosten müssen bei Kleinstunternehmen mindestens 20.000 Euro betragen. Bei Kleinunternehmen liegt die Mindestgrenze bei 100.000 Euro. Die Förderbemessungsgrundlage ist auf 700.000 Euro begrenzt. Anträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Das Projekt muss in einem bestimmten Zeitraum liegen.

Nicht gefördert werden alle Sparten außer Beherbergungsbetriebe und Gastronomie. Die Förderung gilt für Projekte in Tirol. Sie soll die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Es gibt auch mögliche Boni, zum Beispiel für Jungunternehmen oder für nachhaltige Auszeichnungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kleinst- und Kleinunternehmen mit Standort in Tirol. Sie passt besonders gut für Betriebe, die investieren, wachsen oder sich neu aufstellen wollen. Auch für neue Betriebe oder Unternehmen mit geplanten Verbesserungen im Angebot kann sie interessant sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben zur gewerblichen Wirtschaft gehört und die weiteren Bedingungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12.2027
  • Ansprechpunkt
    • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz, Sachgebiet Wirtschaftsförderung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleinst- oder Kleinunternehmen mit Standort in Tirol
    • Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft oder aufrechte Gewerbeberechtigung
    • förderbare Investitionen ab 20.000 Euro bei Kleinstunternehmen
    • förderbare Investitionen ab 100.000 Euro bei Kleinunternehmen
    • Vorhaben zur Ansiedlung und Entwicklung
    • neue oder höherwertige Produkte, Technologien, Prozesse oder Dienstleistungen
    • Betriebsneugründungen
    • Schaffung oder Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • alle Sparten außer Beherbergungsbetriebe und Gastronomie
    • Investitionen über 700.000 Euro
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Nachfolge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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