Zuschuss

Tirol: Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung

Für Anschauungsprojekte, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Tirol

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt in Tirol besondere Projekte im Bereich Digitalisierung. Es geht um einmalige Vorhaben, die für eine Region wichtig sind oder auch über die Region hinaus wirken. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anträge müssen vor Beginn des Projekts eingereicht werden.

Gefördert werden Projekte, die neuartig, gut umsetzbar und nachhaltig sind. Auch die Planung der Kosten und der Nutzen für die Beteiligten spielen eine Rolle. Bei Unternehmen wird zusätzlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geachtet. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderbaren Kosten betragen, bei Unternehmen aber nur bis zu 30 Prozent.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen in Tirol, die ein besonderes Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen. Dazu gehören auch Vorhaben mit regionaler Bedeutung oder mit Wirkung über Tirol hinaus. Besonders passend ist sie für Projekte, die als Anschauungs- oder Leuchtturmprojekt dienen können.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag bis 31.12.2027
  • Ansprechpunkt
    • Amt der Tiroler Landesregierung
    • Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
    • Sachgebiet Technologieförderung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Neuigkeitscharakter des Projekts
    • Machbarkeit der inhaltlichen Umsetzung
    • Entwicklungs- und Umsetzungsintensität
    • Realisierbarkeit der Projektergebnisse
    • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei Unternehmen
    • Nachvollziehbarkeit der Projekt- und Kostenplanung
    • Nachhaltigkeit des Projekts
    • Know-how-Zuwachs für die Förderwerber
    • regionale Relevanz und überregionale Bedeutung
    • Qualität der Zusammenarbeit bei kooperativen Projekten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die bereits Teil eines früheren Leuchtturmprojekts waren
    • Vorhaben, die auf Inhalte eines bereits geförderten Projekts aus dieser Förderaktion basieren
  • Anbieter der Förderung
    • Amt der Tiroler Landesregierung
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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