Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen in Tirol bei Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit im Betrieb. Gefördert werden vor allem Personal- und Qualifizierungskosten für eine neu eingestellte Person, die als Nachhaltigkeitsassistentin oder Nachhaltigkeitsassistent arbeitet. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten abdecken, höchstens 30.000 Euro. Sie läuft für ein Jahr und bezieht sich auf Vorhaben rund um Nachhaltigkeit, CO2-Reduktion, Mobilität, Ressourcen, erneuerbare Energie, Green Finance und Energieeffizienz.
Wichtig ist, dass das Vorhaben gut beschrieben wird und einen klaren Bezug zum Unternehmen hat. Es soll erkennbar sein, welche Nachhaltigkeitsziele erreicht werden sollen und wie die geplanten Maßnahmen dazu passen. Auch die Qualifikation der eingestellten Person muss zum Vorhaben und zum Unternehmen passen. Die Förderung kann nur innerhalb eines festgelegten Ausschreibungszeitraums beantragt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit Standort in Tirol, die Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Betrieb umsetzen wollen. Im Tourismus können auch Tourismusverbände profitieren. Besonders passend ist sie für Vorhaben, bei denen eine neue Fachkraft für Nachhaltigkeit eingestellt und gezielt weitergebildet werden soll.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag bis 31.12.2027
- Ausschreibung für 2026: 01.09.2026 bis 31.10.2026
- Ansprechpunkt
- Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen mit Standort in Tirol
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder mit aufrechter Gewerbeberechtigung
- Bei Vorhaben im Tourismus auch Tourismusverbände
- Neu eingestellte Nachhaltigkeitsassistentin oder neu eingestellter Nachhaltigkeitsassistent
- Plausibler Zusammenhang zwischen Qualifikation, Unternehmen und Vorhaben
- Klare Beschreibung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen und messbaren Zielen
- Unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Nachhaltigkeit im Betrieb
- CO2-Reduktion
- Mobilität
- Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
- Erneuerbare Energie
- Green Finance
- Energieeffizienz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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