Zuschuss

Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des Gastgewerbes Investitionsvorhaben zur Qualitätssteigerung Ihres touristischen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus dem Gastgewerbe mit einem Zuschuss. Gefördert werden Investitionen, die die Qualität des touristischen Angebots verbessern. Dazu gehören zum Beispiel neue Betriebsstätten oder die Erweiterung bestehender Betriebe. Auch eine Angebotsumstellung oder eine Erweiterung des Betriebs kann gefördert werden. Der Zuschuss soll helfen, marktfähige Angebote zu schaffen und die Wertschöpfung zu erhöhen.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Vorhaben muss einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität leisten und zur Tourismusstrategie des Landes passen. Außerdem gibt es Mindestanforderungen an die Größe und Ausstattung des Betriebs nach Abschluss der Maßnahmen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören Betriebe aus der Beherbergung, der Gastronomie und der Campingwirtschaft. Auch gastgewerbliche Mischbetriebe können profitieren, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Besonders geeignet ist die Förderung für Unternehmen, die ihr Angebot modernisieren oder erweitern möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes
    • Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
    • Vorhaben zur Verbesserung der Angebotsqualität
    • Einklang mit der Tourismusstrategie des Landes
    • Marktfähige Angebote mit deutlichem Mehrwert
    • Mindestanforderungen nach Abschluss der Maßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
    • Grunderwerb
    • Ersatzbeschaffungen
    • Fahrzeuge
    • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
    • Zertifizierungen und Klassifizierungen
    • Gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Thema der Förderung
    • Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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