Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Anschluss an ein Fernwärmenetz in Österreich. Gefördert werden bis zu 25 Abnehmeranschlüsse. Unterstützt werden dabei unter anderem Übergabestationen, Rohrleitungen, Grabungsarbeiten sowie notwendige Planungs- und Montagearbeiten. Die Förderung wird nach der Umsetzung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss ausgezahlt. Sie ist auf einen bestimmten Anteil der Investitionskosten begrenzt.
Die Höhe der Förderung hängt von der Leistung des Anschlusses ab. Für Anschlüsse bis 50 kW gibt es bis zu 4.000 Euro je Abnehmeranschluss. Für Anschlüsse über 50 kW bis 100 kW gibt es bis zu 6.000 Euro je Abnehmeranschluss. Zusätzlich gilt eine Begrenzung auf 35 % der Investitionskosten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Sie passt besonders für Vorhaben, bei denen mehrere Abnehmer an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen. Auch für Projekte mit erneuerbarer Wärme und dem Ausbau von Wärmeverteilnetzen ist sie geeignet.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- unbefristet
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Anschluss von bis zu 25 Abnehmern an ein Fernwärmenetz
- Übergabestation mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation
- förderfähige Kosten für erforderliche Anlagenteile, die im Eigentum des Förderwerbers stehen
- Einreichung nach Umsetzung der Maßnahme
- mögliche Ausschlusskriterien
- Rechnungsdatum der Schlussrechnung der Hauptanlagenteile darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen
- Erneuerbare Energie
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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