Zuschuss

Stipendien

Die Förderung soll Studierende finanziell unterstützen. Je nach Stipendium soll sie besondere Leistungen belohnen, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten ermöglichen, ein Auslandsstudium fördern oder einen Sprachkurs finanzieren.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oesterreich.gv.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Studierende finanziell unterstützen. Je nach Stipendium soll sie besondere Leistungen belohnen, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten ermöglichen, ein Auslandsstudium fördern oder einen Sprachkurs finanzieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Studierende in Österreich gedacht. Sie ist besonders sinnvoll für Studierende mit guten Leistungen, für Studierende im Auslandsstudium, für Studierende in der Abschlussphase sowie für Studierende, die sich vor oder während des Studiums selbst erhalten haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um Zuschüsse in Form verschiedener Stipendien. Dazu gehören unter anderem Leistungsstipendien, Förderungsstipendien, Auslandsstipendien, Mobilitätsstipendien, Sprachstipendien, Studienabschluss-Stipendien und Studienbeihilfe nach Selbsterhalt. Je nach Stipendium wird die Förderung bei der Bildungseinrichtung oder bei der zuständigen Stipendienstelle beantragt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag für ein Auslandsstipendium muss spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums gestellt werden. Für andere Stipendien werden im Material keine konkreten Fristen genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Für ein Leistungsstipendium müssen die von der Bildungseinrichtung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Förderungsstipendium werden nur Studierende mit überdurchschnittlichem Studienerfolg berücksichtigt. Beim Auslandsstipendium besteht nur dann Anspruch, wenn während des Auslandsaufenthalts auch Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Beim Studienabschluss-Stipendium dürfen Studierende vor der Zuerkennung das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen in der Abschlussphase des Studiums sein. Bei der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist ein Anspruch nur möglich, wenn vier Jahre lang jährlich mindestens 11.000 Euro verdient wurden; außerdem gilt eine Altersgrenze von 33 Jahren bei Studienbeginn, die unter bestimmten Bedingungen auf 38 Jahre erhöht werden kann.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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