Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Gefördert werden die Kosten für qualitätsgesicherte Vorbereitungskurse. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 100 % der genehmigten Kurskosten inklusive allfälliger Umsatzsteuer gewährt. Der Antrag kann bis sechs Monate nach Kursende gestellt werden.
Die Förderung gilt bis auf Widerruf. Für die Antragstellung sind Unterlagen wie Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis nötig. Der Förderantrag wird durch den Lehrling eingebracht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Lehrlinge, die sich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten möchten. Sie ist auch für Personen geeignet, deren Lehrzeitende höchstens 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt haben. Nicht geeignet ist sie für Personen aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen nach § 30 BAG.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis 6 Monate nach Kursende
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Lehrlinge
- Personen, deren Lehrzeitende höchstens 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt haben
- Qualitätsgesicherte Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Lehrlinge aus § 30 BAG Einrichtungen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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