Zuschuss

WIBank - Betriebliche Investitionen (GRW)

Die Förderung soll volkswirtschaftlich wichtige gewerbliche Investitionen unterstützen. Ziel ist es, das Einkommen in einem Wirtschaftsraum dauerhaft zu erhöhen und neue Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Außerdem sollen ressourceneffiziente Produktion, Kreislaufwirtschaft und weniger CO2-Emissionen gefördert werden.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll volkswirtschaftlich wichtige gewerbliche Investitionen unterstützen. Ziel ist es, das Einkommen in einem Wirtschaftsraum dauerhaft zu erhöhen und neue Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Außerdem sollen ressourceneffiziente Produktion, Kreislaufwirtschaft und weniger CO2-Emissionen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen sinnvoll. Besonders angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen. Geeignet ist sie für Vorhaben, die neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss und teilweise auch als rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße beträgt sie zwischen 10 Prozent und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden. Bei der Antragstellung sollte außerdem eine Vorabstimmung mit der Bank erfolgen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht jedes Unternehmen kann die Förderung erhalten. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in der Positivliste oder bedingten Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens stehen. Außerdem muss das Vorhaben eine besondere Anstrengung erfordern, und der Eigenanteil muss mindestens 25 Prozent betragen; öffentliche Finanzierungshilfen dürfen dabei nicht enthalten sein. Wenn andere öffentliche Fördermittel für dasselbe Vorhaben genutzt werden, darf der zulässige Höchstwert nicht überschritten werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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