Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll regionale Breitbandberatungsstellen und das Breitbandbüro Hessen bei der Umsetzung von Breitbandinfrastrukturprojekten unterstützen. Ziel ist es, Kommunen bei der Planung und Durchführung solcher Projekte zu beraten und zu begleiten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für regional verankerte Verbände, Institutionen und Organisationen sinnvoll, die Erfahrung im Bereich Breitband-Infrastruktur und Förderprogramme haben. Dazu zählen zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern sowie kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Gefördert werden können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, zum Beispiel Personal- und Arbeitsplatzkosten sowie Reisekosten nach den geltenden Regeln.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, bevor der Zuwendungsbescheid rechtswirksam ist. Ein Beginn liegt in der Regel schon dann vor, wenn ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wird, der direkt zum Förderprojekt gehört.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits begonnen wurden. Eine Ausnahme kann zwar im Einzelfall auf begründeten Antrag zugelassen werden, daraus entsteht aber kein Anspruch auf Förderung.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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