Zuschuss

WIBank - Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung

Die Förderung soll den Auf- und Ausbau sowie den Betrieb von außerschulischen Lernzentren für digitale Bildung in Hessen unterstützen. Gefördert werden Personalkosten für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich. Ziel ist es, digitale Bildung an solchen Lernorten zu stärken.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Auf- und Ausbau sowie den Betrieb von außerschulischen Lernzentren für digitale Bildung in Hessen unterstützen. Gefördert werden Personalkosten für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich. Ziel ist es, digitale Bildung an solchen Lernorten zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts gedacht, zum Beispiel für Verbände, Vereine, Bildungsträger, Stiftungen sowie kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse. Sinnvoll ist sie für Träger von außerschulischen Lernzentren, die Kinder und Jugendliche an digitale Kompetenzen heranführen wollen. Auch Einrichtungen mit Außenstellen können gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten; die Förderung kann ein- oder mehrjährig gewährt werden. Für Lernzentren und Außenstellen gelten unterschiedliche Höchstbeträge pro Jahr.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Abgabefristen genannt. Der Antrag ist bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen, per E-Mail und anschließend im Original per Post.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben außerhalb des nichtwirtschaftlichen Bereichs. Außerdem muss das Lernzentrum bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel eine Mindestzahl an parallel belegbaren Arbeitsplätzen und passende Lernmodule; wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Förderung abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, und die Bewilligungsstelle entscheidet im Einzelfall über Förderwürdigkeit, Höhe und Verwendungszweck.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.