Darlehen

WIBank - Hessen-Mikrodarlehen

Das Hessen-Mikrodarlehen soll kleine Vorhaben in Hessen finanzieren. Es kann für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden, zum Beispiel für eine Gründung, eine Übernahme oder das Wachstum eines bestehenden Unternehmens. Das Darlehen soll Vorhaben mit nachhaltiger Ausrichtung unterstützen.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Das Hessen-Mikrodarlehen soll kleine Vorhaben in Hessen finanzieren. Es kann für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden, zum Beispiel für eine Gründung, eine Übernahme oder das Wachstum eines bestehenden Unternehmens. Das Darlehen soll Vorhaben mit nachhaltiger Ausrichtung unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche Personen, Angehörige freier Berufe und auch für Gesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenzen gedacht. Sinnvoll ist sie für Menschen mit kaufmännischer und fachlicher Qualifikation, die ein erfolgversprechendes Vorhaben in Hessen umsetzen wollen. Auch für Gründungen im Voll- oder Nebenerwerb sowie für junge Selbstständige kann sie passend sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen. Möglich sind Kredite von 3.000 Euro bis 35.000 Euro mit 7 Jahren Laufzeit, 12 tilgungsfreien Monaten und ohne bankübliche Sicherheiten. Zusätzlich sind ein Tilgungszuschuss bis 1.000 Euro, kostenlose Sondertilgungen und eine Kombination mit Crowdfunding möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Maßgeblich ist die erste Kontaktaufnahme beim Kooperationspartner, bei der die Finanzierung besprochen wurde. Außerdem muss die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung bestätigt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur. Auch exportbezogene Ausgaben, die Um- oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, die Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten einschließlich Gesellschafterdarlehen sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sind ausgeschlossen. Der Antrag kann außerdem abgelehnt werden, wenn die SCHUFA unerledigte Negativmerkmale zeigt, ein Insolvenzverfahren läuft oder das KfW StartGeld für dasselbe Vorhaben bereits genutzt wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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