Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll regionale Lebensmittel in Hessen stärken. Unterstützt werden Projekte, die die Verarbeitung, Vermarktung und Kommunikation regionaler Produkte verbessern. Dazu gehören auch neue Ideen und Gründungen, die der regionalen Lebensmittelwirtschaft helfen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche nicht kommunale Träger und private Träger bei nichtinvestiven Vorhaben. Für investive Vorhaben richtet sie sich an Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen, besonders auch an Start-ups und innovative Gründungen. Wichtig ist, dass die Vorhaben einen Bezug zu regionalen Lebensmitteln in Hessen haben.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt Zuschüsse. Für nichtinvestive Projekte beträgt die Förderquote 80 Prozent, höchstens 100.000 Euro pro Vorhaben. Für investive Projekte beträgt die Förderquote 45 Prozent, höchstens 300.000 Euro pro Vorhaben; bei besonderem Landesinteresse, zum Beispiel bei Start-ups oder innovativen Gründungen, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent steigen, ebenfalls bis maximal 300.000 Euro.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. Auch eine Auftragsvergabe vor der Bewilligung ist nicht erlaubt. Weitere feste Abgabefristen sind im Ausgangsmaterial nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Es gibt keine Doppelförderung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln. Der verfügbare De-minimis-Rahmen muss eingehalten werden. Außerdem wird ein Antrag abgelehnt, wenn das Projekt schon vor der Bewilligung begonnen wurde, auch wenn nur eine Auftragsvergabe erfolgt ist.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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