Darlehen

WIBank - HessenFonds Kleindarlehen

Die Förderung soll zukunftsweisende Vorhaben in Hessen unterstützen. Sie hilft bei Investitionen, Digitalisierung, Dekarbonisierung, Forschung und Entwicklung sowie bei der Anpassung an neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen. Auch Unternehmensübertragungen und Betriebsmittel können gefördert werden.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll zukunftsweisende Vorhaben in Hessen unterstützen. Sie hilft bei Investitionen, Digitalisierung, Dekarbonisierung, Forschung und Entwicklung sowie bei der Anpassung an neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen. Auch Unternehmensübertragungen und Betriebsmittel können gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen und Existenzgründungen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen gedacht. Auch Angehörige der freien Berufe und bestimmte Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH können sie nutzen. Sinnvoll ist sie für Vorhaben mit innovativen oder nachhaltigen Ansätzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen. Möglich sind Darlehen zwischen 35.000 Euro und 300.000 Euro mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren; je nach Laufzeit sind 1 oder 2 tilgungsfreie Jahre möglich. Zusätzlich gibt es eine Zinsvergünstigung von bis zu 2 % pro Jahr, und der Antrag wird über das WIBank-Kundenportal gestellt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Außerdem muss die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel innerhalb von 24 Monaten nach der vollständigen Auszahlung bestätigt werden. Die Verwendungsbestätigung wird rechtzeitig vor Ablauf dieser 24-Monats-Frist angefordert.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden die Um- oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, die Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten sowie Anschluss- und Leasingfinanzierungen und Prolongationen. Ausgeschlossen sind außerdem börsennotierte Unternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie exportbezogene Ausgaben und Unternehmen der kommunalen Wirtschaft. Das Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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