Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen in wichtige öffentliche Infrastrukturen in Hessen unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheit, Mobilität, Wohnungs- und Städtebau, digitale Infrastruktur, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Kommunen und Landesressorts in Hessen gedacht. Sie ist sinnvoll für Stellen, die öffentliche Infrastruktur planen, verbessern oder neu aufbauen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um ein Zuschussprogramm. Die Mittel werden nach einem Verteilschlüssel auf Kommunen und Landesressorts verteilt; für einzelne Kontingente erhalten die anmeldenden Kommunen Zuwendungsverträge von der WIBank.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Anmeldung erfolgt bis zur Freischaltung des Kundenportals zunächst über ein Excel-Formular. Die Freischaltung des Förderprogramms im Kundenportal wird voraussichtlich im September 2026 erwartet; danach müssen Anmeldungen ausschließlich digital über das Portal eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Förderfähig sind nur Investitionen in die genannten Infrastrukturbereiche. Die detaillierten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem LuKIFG, der Verwaltungsvereinbarung LuKIFG und dem Hessischen Infrastrukturfördergesetz (HIFG). Maßnahmen, die noch in Prüfung sind, erscheinen nicht in der Förderliste und können daher noch nicht abgerufen werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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