Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen bessere Finanzierungschancen geben. Sie hilft dabei, Investitionen, die Fortführung eines Unternehmens, eine Unternehmensnachfolge oder Betriebsmittel zu finanzieren. Ziel ist es, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und das Eigenkapital der Unternehmen zu stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und junge Unternehmen sowie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Besonders angesprochen sind Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können profitieren.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung wird als stille Beteiligung vergeben. Sie erfolgt über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen und ist eine Form von wirtschaftlichem Eigenkapital beziehungsweise Mezzaninekapital. Es sind keine Sachsicherheiten nötig.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Kombination von MBG-Beteiligungen mit einer MMF-Beteiligung im Verhältnis 50:50 war befristet bis zum 31.12.2020. Außerdem muss das Unternehmen zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig gewesen sein.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Antragsberechtigt sind nur bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Hessen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Unternehmen, die schon vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren, können nicht berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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