Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Schulen in Hessen besser ausstatten und ihre Gebäude sowie Räume modernisieren. Gefördert werden Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung. Auch weitere Ausgaben, die direkt mit der Investition zusammenhängen, können gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger gedacht. Sinnvoll ist sie für Träger von ausgewählten Startchancen-Schulen in Hessen. Je Schule soll mindestens eine Maßnahme angemeldet und durchgeführt werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen festgelegter Kontingente mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; den Eigenanteil von 30 Prozent übernehmen die Schulträger. Die Maßnahmenanmeldung erfolgt über das Kundenportal der WIBank, und für einzelne Kontingente erhalten die Schulträger Förderzusagen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Fördermittel können nur verwendet werden, wenn sie innerhalb des in der Verwaltungsvereinbarung genannten Zeitraums nach der Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Förderzwecks eingesetzt werden. Weitere konkrete Abgabefristen sind im vorliegenden Material nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Gefördert werden nur ausgewählte Startchancen-Schulen. Antragsberechtigt sind nur öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger. Maßnahmen, die nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nach Auszahlung für den Förderzweck verwendet werden, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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