Zuschuss

WIBank - Touristische Dienstleistungen

Die Förderung soll den regionalen Tourismus in Hessen stärken und weiterentwickeln. Sie unterstützt Vorhaben, die den Tourismusstandort Hessen sichern und verbessern. Gefördert werden dabei Projekte mit Bezug zu touristischen Dienstleistungen und Konzepten.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den regionalen Tourismus in Hessen stärken und weiterentwickeln. Sie unterstützt Vorhaben, die den Tourismusstandort Hessen sichern und verbessern. Gefördert werden dabei Projekte mit Bezug zu touristischen Dienstleistungen und Konzepten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger. Unter bestimmten Bedingungen können auch juristische Personen mit gemeinnützigen Zwecken sowie nicht gewinnorientierte natürliche und juristische Personen gefördert werden. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die den Tourismus in einer Destination oder Region verbessern sollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Förderung ist nicht rückzahlbar und beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden zum Beispiel Tourismuskonzepte, Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter, Marketingmaßnahmen landesweit tätiger Organisationen und Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Er ist schriftlich und elektronisch über das Onlineportal der WIBank einzureichen. Eine Vorabstimmung mit der WIBank wird empfohlen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Gefördert werden nur Vorhaben, die einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen. Es muss gezeigt werden, wie sich das Projekt in ein vorhandenes Tourismuskonzept und gegebenenfalls in ein regionales Entwicklungskonzept einfügt. Außerdem müssen die positiven Effekte für die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im Umfeld des Vorhabens nachvollziehbar sein. Personalausgaben müssen transparent dargestellt werden; eine bessere Bezahlung als bei vergleichbaren Landesbediensteten ist nicht zulässig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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