Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen im Weinbau unterstützen. Dazu gehören technische Anlagen und Geräte, die Vermarktung von Wein sowie die Entwicklung neuer Qualitätsprodukte. Außerdem soll die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Kellereien mit Betriebssitz in Hessen gedacht. Sie ist sinnvoll für Betriebe, die ihre Anlagen modernisieren, Rebflächen anpassen oder ihre Produkte besser vermarkten möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um Zuschüsse. Gefördert werden je nach Maßnahme Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft, Maßnahmen zur Vermarktung ohne bauliche Investitionen, die Entwicklung neuer Qualitätsprodukte sowie die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Auch die Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken, die Umstellung von Steillagen auf Querterrassierung, Weinbergmauern, Bewässerungsanlagen und bestockte Rebflächen können gefördert werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen müssen jährlich bis zum 31. August eines Antragsjahres gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15. Mai eines Antragsjahres; außerdem ist bis zum 30. Juni eines Antragsjahres eine Abschlussmeldung über den Abschluss der Maßnahme abzugeben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Die Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und müssen beim zuständigen Weinbauamt erfragt werden. Für Investitionsförderungen soll vor der Antragstellung Kontakt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Weinbauamt Eltville, aufgenommen werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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