Zuschuss

WIBank - Wissens- und Technologietransfer

Die Förderung unterstützt Vorhaben zum technologieorientierten Wissenstransfer in Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Ziel ist es, Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu gewinnen, zu erfassen und weiterzugeben, zum Beispiel durch Forschungszusammenarbeit, Beratung, Lizenzierung, Veröffentlichungen oder die Gründung von Spin-offs.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Vorhaben zum technologieorientierten Wissenstransfer in Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Ziel ist es, Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu gewinnen, zu erfassen und weiterzugeben, zum Beispiel durch Forschungszusammenarbeit, Beratung, Lizenzierung, Veröffentlichungen oder die Gründung von Spin-offs.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Niederlassung in Hessen gedacht, zum Beispiel Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen und Innovationsmittler. Auch Verbundvorhaben mit Partnern aus anderen Bundesländern oder aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können möglich sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden nur Tätigkeiten im nicht wirtschaftlichen Bereich; Personal-, Gemein- und Sachkosten können förderfähig sein. Vorhaben können grundsätzlich mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden, die übliche Förderquote aus Mitteln des EFRE beträgt 40 Prozent.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Abgabefristen genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben mit weniger als 300.000 Euro förderfähigen Kosten, außer es liegt im Einzelfall ein besonderes Landesinteresse vor. Die Förderung darf nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen. Teilvorhaben eines Verbundvorhabens sind ausgeschlossen, wenn ihre förderfähigen Kosten weniger als 150.000 Euro betragen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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