Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll städtebauliche Maßnahmen unterstützen, damit es mehr und besseres Stadtgrün gibt. Damit sollen Städte und Gemeinden ihre nachhaltige Stadtentwicklung verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für hessische Städte und Gemeinden gedacht. Sie ist sinnvoll für Orte mit mehr als 6.000 Einwohnern sowie für Orte mit 2.000 bis 6.000 Einwohnern, wenn sie nicht zur Dorfentwicklung gehören. Auch gemeinsame Anträge von mehreren Kommunen sind möglich.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 2/3 der förderfähigen Kosten und kann je nach finanzieller Lage der Gemeinde angepasst werden. Die Mittel können auch zur Verbilligung von Darlehen oder als Darlehen bei der Weitergabe an Dritte eingesetzt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Ein Antrag auf Programmaufnahme muss vollständig ausgefüllt in dreifacher Ausführung und zusätzlich digital eingereicht werden. Weitere feste Fristen sind im vorliegenden Material nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Vorhaben, wenn die Gesamtmaßnahme nicht in ein Förderprogramm aufgenommen wurde. Die Förderung setzt außerdem voraus, dass das Gebiet förmlich als Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt und anerkannt ist. Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen, und es muss ein Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets vorliegen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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