Zuschuss

Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Brandenburg Projekte zum Wissens- und Technologietransfer. Gefördert werden Vorhaben, die die regionale Innovationsstrategie des Landes umsetzen. Es gibt einen Zuschuss für bestimmte Projekte, zum Beispiel im Cluster- und Transformationsmanagement oder für innovative Transferprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch standortbezogene Transferstellen und thematisch gebündelte Transferprojekte können gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und wird nur für passende Vorhaben vergeben.

Die Förderung richtet sich an Projekte, die landesweit wichtig sind und mehrere Cluster betreffen können. Auch Kooperationen mit Partnern aus anderen Regionen, aus anderen EU-Staaten oder aus Ländern außerhalb der EU können möglich sein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall und vom Projekttyp ab.

Wichtig ist außerdem: Das Projekt darf höchstens 36 Monate dauern. Es müssen Regeln zu Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit beachtet werden. Die Förderung soll nicht zu einer indirekten staatlichen Beihilfe für Unternehmen führen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen in Brandenburg. Auch wirtschaftsfördernde Einrichtungen können profitieren, wenn sie die Innovations- und Wirtschaftsförderung des Landes umsetzen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Bezug zu Transfer, Innovation und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wer ein größeres, landesweit relevantes Projekt plant, kann hier passende Unterstützung finden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte
    • Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg
    • Antragsberechtigung für Forschungseinrichtungen, einschließlich staatlicher Hochschulen, und wirtschaftsfördernde Einrichtungen
    • Sitz oder mindestens Niederlassung im Land Brandenburg spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung
    • Projektlaufzeit höchstens 36 Monate
    • Berücksichtigung von Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen des geförderten Projekts
    • fehlende Trennung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten
    • mittelbare staatliche Beihilfe an Unternehmen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz
  • Thema der Förderung
    • wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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