Darlehen

Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um selbstgenutzten Wohnraum im ländlichen Raum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Menschen in Sachsen dabei, selbstgenutzten Wohnraum im ländlichen Raum zu schaffen, zu kaufen, umzubauen oder zu sanieren. Es gibt dafür ein Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel der Neubau von Wohnraum, der Erwerb von bestehendem Wohnraum mit nötigen Sanierungen, der Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum sowie die Sanierung und Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 25 Jahre betragen.

Die Höhe des Darlehens hängt von der Maßnahme ab. Für Neubau, Kauf und Umbau von Nichtwohnraum sind mindestens 10.000 Euro und höchstens 80.000 Euro möglich. Für Sanierung und Erweiterung sind mindestens 8.000 Euro und höchstens 40.000 Euro möglich. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die im ländlichen Raum von Sachsen Wohneigentum für die eigene Nutzung schaffen oder verbessern wollen. Dazu gehören Bauherren, Käufer von Wohnraum, Eigentümer mit Sanierungsbedarf und Personen, die Nichtwohnraum in Wohnraum umbauen möchten. Der Wohnraum muss selbst genutzt werden. Es gelten außerdem Einkommensgrenzen und weitere finanzielle Voraussetzungen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Selbstnutzung des Wohnraums für die Dauer der Darlehenslaufzeit
    • Gebäude im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen
    • Einhaltung von Einkommensgrenzen
    • Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten
    • Gesamtbelastung muss auf Dauer tragbar erscheinen
    • Für bestimmte Vorhaben ist ein KfW-Wohnraumförderdarlehen in Höhe von 50.000 Euro erforderlich
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Ferienwohnungen
    • Einliegerwohnungen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Thema der Förderung
    • Wohneigentum im ländlichen Raum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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