Zuschuss

Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

Zweck Der Freistaat Bayern fördert die Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen, insbesondere im Hinblick auf die Information über und den Zugang zu den Angeboten des regulären Hilfesystems. Gegenstand Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern fördert Modellprojekte in der Wohnungslosenhilfe. Es geht um eine Anschubfinanzierung für Projekte, die wohnungslose Menschen oder Menschen mit drohender Wohnungslosigkeit beraten und betreuen. Wichtig ist dabei auch, dass die Betroffenen besser über das reguläre Hilfesystem informiert werden und leichter Zugang dazu bekommen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und läuft als Projektförderung.

Gefördert werden Personal- und Sachkosten für solche Modellprojekte in Bayern. Der Antrag läuft über die zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern. Die Koordinierungsstelle prüft den Projektvorschlag und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Danach entscheidet die zuständige Stelle über den Antrag.

Für die Förderung braucht es eine fachliche Konzeption des Modellprojekts. Außerdem muss eine positive Stellungnahme der zuständigen Koordinierungsstelle vorliegen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei. Es gibt keine festen Fristen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern. Sie passt für Organisationen, die ein neues Modellprojekt zur Beratung und Betreuung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen starten wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die den Zugang zum Hilfesystem verbessern sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Es gibt keine festen Fristen.
  • Ansprechpunkt
    • Koordinationsstellen Wohnungslosenhilfe
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger der öffentlichen oder freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern
    • Fachliche Konzeption des Modellprojekts
    • Positive Stellungnahme der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Bayern
  • Thema der Förderung
    • Wohnungslosenhilfe
    • Modellprojekte zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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