Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Sachsen unterstützt Umbauten an Wohnraum, wenn Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dort besser wohnen können. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie gilt für notwendige Maßnahmen, die die Nutzung von selbstgenutztem oder gemietetem Wohnraum erleichtern oder erst möglich machen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderung kann einen Teil der Kosten übernehmen. In der Regel werden 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezahlt, bis maximal 8.000 Euro. Bei einem rollstuhlgerechten Umbau sind bis zu 20.000 Euro möglich. Wenn Sie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen, kann der Zuschuss sogar 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Der Umbau muss zu den technischen Regeln passen und die Wohnraumnutzung für die betroffene Person verbessern. Auch alternative Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie das Ziel einfacher erreichen. Für Mieterinnen und Mieter gelten zusätzliche Regeln, zum Beispiel die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus wegen einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung anpassen müssen. Sie richtet sich auch an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an Mieterinnen und Mieter von Wohnraum in Sachsen. Besonders hilfreich ist sie, wenn der Alltag durch Umbauten sicherer und einfacher werden soll.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Eigentum an einer selbstgenutzten Wohnung oder einem selbstgenutzten Einfamilienhaus
- gegenwärtige oder zukünftige, bereits vertraglich gebundene Mieterinnen und Mieter
- dauerhafte Mobilitätseinschränkung der antragstellenden Person oder einer im Haushalt lebenden Angehörigen oder eines Angehörigen
- Notwendigkeit der Wohnraumanpassung wegen der Einschränkung
- Einhaltung der technischen Regeln nach DIN 18040-2
- Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz Einschränkung möglich sein
- Maßnahmen müssen geeignet sein, die Nutzungseinschränkungen zu beseitigen
- Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters bei Mietverhältnissen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wohnraum überschreitet die zulässigen Wohnflächenobergrenzen
- fehlende Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters bei Mietverhältnissen
- fehlende Bestätigung der zuständigen Stelle
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Thema der Förderung
- Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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